Hessengeld: So profitieren Sie vom Förderprogramm beim Immobilienkauf!

Hessengeld: So profitieren Sie vom Förderprogramm beim Immobilienkauf!

Marie und Thomas hatten lange von einem eigenen Haus geträumt. Nach Jahren des Sparens und der Suche nach dem perfekten Zuhause schienen sie endlich das richtige Objekt gefunden zu haben. Doch dann kam die ernüchternde Nachricht: Die Grunderwerbsteuer würde ein tiefes Loch in ihr Budget reißen. In dem Moment erfuhren sie von einer neuen Fördermöglichkeit – dem Hessengeld. Diese staatliche Unterstützung machte ihren Traum doch noch möglich und kann auch Ihnen helfen, Ihr eigenes Heim zu finanzieren. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über das Hessengeld, wer davon profitieren kann und wie Sie es beantragen.

Ein glückliches junges Paar steht im Wohnzimmer ihrer eigenen Immobilie und sieht aus dem Fenster.

Was ist das Hessengeld?

Das Hessengeld ist Teil des Sofortprogramms „11 + 1 für Hessen“, das die Landesregierung ins Leben gerufen hat. Ziel dieses Programms ist es, Erstkäuferinnen und Erstkäufer beim Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie finanziell zu entlasten. Konkret geht es um die Reduktion der Grunderwerbsteuer, die beim Kauf von Wohneigentum oder Grundstücken anfällt. Diese finanzielle Unterstützung soll den Weg ins Eigenheim erleichtern und den Traum vom eigenen Zuhause für viele Menschen greifbarer machen. Dazu Finanzminister Prof. Dr. Alexander Lorz:

Die eigenen vier Wände sind eine Investition in die Zukunft, sie bilden oft die Grundlage für die eigene Altersvorsorge und schaffen damit ein Stück Sicherheit und Identität. Diesen Traum vom Eigenheim unterstützen wir und setzen uns deshalb beim Bund dafür ein, dass die Länder eigenständig Freibeträge für die Grunderwerbsteuer schaffen können. Bis der Bund diese Voraussetzungen schafft, helfen wir mit dem Hessengeld.“
(Quelle: finanzen.hessen.de/presse/das-hessengeld-kommt Stand: 30.07.2023)

Für wen ist das Hessengeld interessant?

Das Hessengeld richtet sich an eine breite Zielgruppe:

  • Erstkäuferinnen und Erstkäufer: Wenn Sie noch nie eine Wohnimmobilie erworben haben, sind Sie potenziell förderberechtigt.
  • Wohnimmobilien in Hessen: Die Förderung gilt für Immobilien, die sich im Bundesland Hessen befinden.
  • Selbstgenutzte Immobilien: Das Programm unterstützt den Kauf von Wohnungen oder Häusern, die Sie selbst bewohnen werden.
  • Bestandsimmobilien und Neubauten: Sowohl der Kauf einer bestehenden Immobilie als auch der Neubau werden gefördert.
  • Baugrundstücke: Auch der Erwerb von Baugrundstücken für den Bau einer selbstgenutzten Wohnimmobilie ist förderfähig.
  • Wohngruppen und Genossenschaften: Gemeinschaftliche Bauprojekte, bei denen mehrere Personen gemeinsam ein Eigenheim erwerben, können ebenfalls Hessengeld beantragen.

Ab wann kann man Anträge für das Hessengeld stellen?

Für alle Immobilienkäufe ab dem 1.März 2024 ist es möglich, Anträge für eine Förderung im Rahmen des Hessengeldes zu stellen. Dieses rückwirkende Datum wurde gewählt, um möglichst vielen Käuferinnen und Käufern eine Förderung zu ermöglichen.

Wie beantrage ich das Hessengeld?

Die Beantragung des Hessengeldes erfolgt in wenigen Schritten:

  1. Kaufvertrag abschließen: Sobald Sie eine Wohnimmobilie gekauft haben, die für das Hessengeld qualifiziert ist, schließen Sie den Kaufvertrag ab.
  2. Notarielle Beurkundung: Der Stichtag für die Beantragung ist der Tag der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Dieser sollte nach dem 1. März 2024 liegen.
  3. Antrag stellen: Im Herbst 2024 können Sie den Antrag digital über das Kundenportal der WIBank stellen.
  4. Erste Auszahlung: Ziel ist es, noch im Jahr 2024 die erste Auszahlung des Hessengeldes zu ermöglichen.


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Das Hessengeld bietet eine großartige Chance für Immobilienkäufer in Hessen. Es erleichtert den Weg ins Eigenheim und trägt dazu bei, dass mehr Menschen von den Vorteilen des Immobilieneigentums profitieren können. Nutzen Sie diese Förderung für sich! 



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