Das Hessengeld ist Teil des Sofortprogramms „11 + 1 für Hessen“, das die Landesregierung ins Leben gerufen hat. Ziel dieses Programms ist es, Erstkäuferinnen und Erstkäufer beim Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie finanziell zu entlasten. Konkret geht es um die Reduktion der Grunderwerbsteuer, die beim Kauf von Wohneigentum oder Grundstücken anfällt. Diese finanzielle Unterstützung soll den Weg ins Eigenheim erleichtern und den Traum vom eigenen Zuhause für viele Menschen greifbarer machen. Dazu Finanzminister Prof. Dr. Alexander Lorz:
„Die eigenen vier Wände sind eine Investition in die Zukunft, sie bilden oft die Grundlage für die eigene Altersvorsorge und schaffen damit ein Stück Sicherheit und Identität. Diesen Traum vom Eigenheim unterstützen wir und setzen uns deshalb beim Bund dafür ein, dass die Länder eigenständig Freibeträge für die Grunderwerbsteuer schaffen können. Bis der Bund diese Voraussetzungen schafft, helfen wir mit dem Hessengeld.“ (Quelle: finanzen.hessen.de/presse/das-hessengeld-kommt Stand: 30.07.2023)
Das Hessengeld richtet sich an eine breite Zielgruppe:
Für alle Immobilienkäufe ab dem 1.März 2024 ist es möglich, Anträge für eine Förderung im Rahmen des Hessengeldes zu stellen. Dieses rückwirkende Datum wurde gewählt, um möglichst vielen Käuferinnen und Käufern eine Förderung zu ermöglichen.
Die Beantragung des Hessengeldes erfolgt in wenigen Schritten:
Das Hessengeld bietet eine großartige Chance für Immobilienkäufer in Hessen. Es erleichtert den Weg ins Eigenheim und trägt dazu bei, dass mehr Menschen von den Vorteilen des Immobilieneigentums profitieren können. Nutzen Sie diese Förderung für sich!
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